Zum Inhalt springen

Stellungnahme des KOBV Österreich zum Entwurf eines Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetzes – PAusbZG

Allgemeines:

In Anbetracht des Fachkräftemangels in der Pflege und Betreuung werden Maßnahmen zur Attraktivierung dieser Berufe ausdrücklich begrüßt. Kritisch ist jedoch anzumerken, dass der vorliegende Entwurf Differenzierungen zu Gunsten der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung vornimmt und diese bevorzugt fördert, während Ausbildungen für Sozialbetreuungsberufe nur zum Teil berücksichtigt werden.

Zu den Bestimmungen im Detail:

Zu § 1:

Die Unterstützung der Ausbildungen in den Sozialbetreuungsberufen fehlt in dieser Bestimmung, die die Ziele der Zweckzuschüsse regelt, zur Gänze, obwohl Unterstützungsmaßnahmen für Sozialbetreuungsberufe im § 3 sehr wohl vorgesehen sind.

Die Ausbildungen für Berufe nach der Vereinbarung gem. § 15 a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, sind in diese Zielbestimmung ergänzend aufzunehmen.

Zu § 3:

Während für Auszubildende zu Berufen nach dem GuKG ein monatlicher Ausbildungsbeitrag für die gesamte Ausbildungsdauer (Abs. 1 Z 1) in Höhe von € 600 vorgesehen ist, wird für Sozialbetreuungsberufe im Abs. 1 Z 3 lediglich ein entsprechender Ausbildungsbeitrag für die maximale Dauer von sechs Monaten für die Abgeltung von Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung zur Pflegeassistenz gewährt. Darüber hinaus kann – nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel – ein entsprechender Ausbildungsbeitrag für weitere sechs Monate im Rahmen der Pflegeassistenzausbildung bezahlt werden.

Der Fachkräftemangel besteht auch im Bereich der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und der Altenpflege und ist es wichtig, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu setzen, um diesem entgegen zu steuern. Die Benachteiligung der Sozialbetreuungsberufe ist in keiner Weise sachlich gerechtfertigt. Gefordert wird daher, den Auszubildenden in allen Sozialbetreuungsberufen unabhängig von einer Pflegeassistenzausbildung, somit auch Behindertenbegleiter:innen und Heimhelfer:innen, die pflegerische Leistungen im Bereich der Unterstützung bei der Basisversorgung erbringen, den gleichen Ausbildungsbeitrag wie in der Pflegeausbildung für die gesamte Dauer der Ausbildung zu gewähren.

Präsident Mag. Michael Svoboda
Generalsekretärin Dr.in Regina Baumgartl
Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
1080 Wien, Lange Gasse 53
Tel. : 01/406 15 86 – 42
Fax : 01/ 406 15 86 – 54
E-Mail: kobvoe@kobv.at

Wien, 21.06.2022

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert