Zum Inhalt springen

Stellungnahme des KOBV Österreich zum Entwurf eines Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes – EEZG

Allgemeines:

Vorgesehen sind Zweckzuschüsse an die Länder, die der Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal nach dem GuKG und nach der Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe dienen. Durch die bessere Bezahlung sollen mehr Menschen für Pflege- und Betreuungsberufe gewonnen werden, was in Anbetracht des Fachkräftemangels in der Pflege und Betreuung dringend notwendig ist und ausdrücklich begrüßt wird. Die Zweckzuschüsse sind im vorliegenden Entwurf nur für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen, wobei angemerkt wird, dass dieser Zeitraum nicht ausreichen wird und es daher erforderlich sein wird, über diesen Zeitraum hinaus entsprechende Zuschüsse zu gewähren.

Kritisch ist zu sehen, dass der vorliegende Entwurf Differenzierungen zu Lasten bestimmter Berufsgruppen im Bereich der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und der Altenpflege vornimmt.

Zu den Bestimmungen im Detail:

Zu § 3:

Gem. § 3 Abs. 1 Z 3 sind die Zweckzuschüsse gem. § 2 für Entgelterhöhungen auch für Angehörige der Sozialbetreuungsberufe gem. Art. 1 Abs. 2 Z 1 lit a bis c und Z 2 lit a und b der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe zu verwenden. Ausdrücklich ausgenommen werden somit Diplom- bzw. Fach-Sozialbetreuer:innen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung und Heimhelfer:innen. Der Ausschluss dieser Personengruppen ist sachlich nicht gerechtfertigt und in keiner Weise nachvollziehbar. Behindertenbegleiter:innen und Heimhelfer:innen leisten ebenfalls pflegerische Leistungen im Bereich der Unterstützung bei der Basisversorgung, die unverzichtbar für das Funktionieren der multiprofessionellen Teams sind.

Gefordert wird daher, den anspruchsberechtigten Personenkreis um  Behindertenbegleiter:innen und Heimhelfer:innen zu erweitern.

Präsident Mag. Michael Svoboda
Generalsekretärin Dr.in Regina Baumgartl
Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
1080 Wien, Lange Gasse 53
Tel. : 01/406 15 86 – 42 / Fax : 01/ 406 15 86 – 54
E-Mail: kobvoe@kobv.at

Wien, 21.6.2022

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert