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Mehr Mitbestimmung durch Rechtssicherheit in der Behindertenpolitik

Utl.: Der KOBV begrüßt die gesetzliche Verankerung des Österreichischen Behindertenrates (ÖBR) sowie die deutliche Erhöhung des Budgets für dringende Inklusionsprojekte.

Wien | 14. Juni 2024 – Mit 13. Juni 2024 wurde der Initiativantrag der beiden Regierungsparteien VP und Grüne zum Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz eingebracht. Als Mitgliedsverband des Österreichischen Behindertenrates begrüßt der KOBV Österreich die Umsetzung der dringenden Forderung nach Rechtssicherheit und gesetzlich verankertem Mitspracherecht.

„Eine der zentralen Forderungen des KOBV gemeinsam mit dem ÖBR nach gesetzlicher Verankerung und damit garantierter Finanzierung wurde endlich zur Umsetzung geführt!“, zeigt sich KOBV Präsident Franz Groschan erfreut. „Nun muss die Behindertenvertretung in allen Ressorts gehört werden. Das ist ein Meilenstein in der Behindertenpolitik!“, so Groschan weiter. Der Bundes-Behindertenbeirat wird zum Beratungsgremium der gesamten Bundesregierung erklärt. Vertreter:innen der Behindertenverbände werden die ständige Kommission innerhalb des Behindertenbeirates bilden und damit sicherstellen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Zudem werden die Budgetmittel des ÖBR um rund 25% beträchtlich erhöht. Neben der gesetzlichen Verankerung des ÖBR erhält auch die Behindertenanwältin mehr Befugnisse und kann Regionalbüros einrichten. Weiterhin soll das Budget für den Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung um 30 % angehoben werden.

Barrierefreiheitsbeauftragte in allen öffentlichen Institutionen

Um die Barrierefreiheit in den Ministerien und öffentlichen Institutionen umzusetzen, werden Barrierefreiheitsbeauftragte geschaffen. Die Mitarbeiter:innen sind in ihren Organisationen für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich.

Die Novellen zum Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz sollen noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden. Franz Groschan: „Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen wird unsere Arbeit für die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen noch effektiver.“


Pressekontakt und Rückfragehinweis:
KOBV Österreich – Der Behindertenverband
Mag.a Viktoria Antrey
kommunikation@kobv.at | v.antrey@kobv.at | +43(1) 406 15 86 DW 76