Eine Richtlinie des Bundes soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, in den ersten Arbeitsmarkt einzutreten.
„Lohn statt Taschengeld“ hat mit der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Teilhabe von Menschen mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf am ersten Arbeitsmarkt des Bundesministers für Soziales erste konkrete Formen bekommen. Die Richtlinie ist seit 15. Juli 2024 in Kraft. Insgesamt stehen nun bis 2026 54 Mio. Euro für Projekte zur Verfügung. 36 Mio. davon stellt das Sozialministerium zur Verfügung. Das übrige Drittel der Kosten übernehmen die Länder. Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband sieht das als wichtigen ersten Schritt. Darüber hinaus müssen Bund und Länder jedoch langfristig ausreichend finanzielle Mittel bereitstellen (>> siehe Forderungspapier 2024/25).
„Eine zeitlich begrenzte Finanzierung auf Projektbasis
ist ein Anfang, aber keine nachhaltige Lösung“,
Franz Groschan
Präsident des KOBV Österreich – Der Behindertenverband
Die Richtlinie definiert 3 förderbare Projektgruppen für Menschen mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf am Arbeitsmarkt. Vollversicherung in der Sozial- und in der Arbeitslosenversicherung, kollektivvertragliche und arbeitsrechtskonforme Entlohnung sowie Arbeitsverträge in Betrieben sind dabei Voraussetzung:
- Inklusive Arbeit: Projekte zur Teilhabe am Arbeitsmarkt
Menschen mit Behinderungen sind mithilfe individueller Unterstützungsstrukturen vollinhaltlich in den Betrieb eingebettet. Diese Projekte können mit 100 % der Restkosten (also 2/3 der Gesamtkosten) gefördert werden. - Integrative Modelle: Projekte zur Eingliederung von Gruppen am Arbeitsmarkt
Dies bedeutet, dass die regulären Arbeitsverhältnisse für Gruppen von Menschen mit Behinderungen teilweise eingeschränkt sein können. Beispielsweise durch Anleitung in Gruppensettings, eine Deckelung der Arbeitszeit oder eine Arbeitskräfteüberlassung durch einen gemeinnützigen Träger. Diese Modelle können mit bis zu 80 % der Restkosten von 2/3 gefördert werden. - Innovative Modelle: Projekte zur Verbesserung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung in bestehenden von Ländern geförderten Strukturen der Behindertenhilfe
Hierbei handelt es sich um Projekte, bei denen keine Arbeitsverhältnisse vorliegen. Jedoch sind Arbeitsvertrag und volle Sozialversicherung grundlegend. Das Projekt muss organisatorisch und/oder räumlich von der Einrichtung abgegrenzt sein. Die Projektkonzepte müssen außerdem die Perspektive zu einem Übertritt in inklusive oder integrative Modelle eröffnen. Solche innovativen Modelle können mit bis zu 50 % der Restkosten gefördert werden.
Arbeitsverträge sind im Zweifelsfall von gesetzlichen oder freiwilligen Interessensvertretern prüfen zu lassen. Außerdem kann der Österreichische Behindertenrat zur Förderbarkeit von Projekten konsultiert werden.
Die Förderung können zum Einen Bundesländer und zum Anderen Fonds öffentlichen Rechts für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit erhalten. Es besteht aber kein Rechtsanspruch darauf.
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband weist abschließend darauf hin, dass es durch diese Verordnung zu keiner Verschlechterung der Situation für Menschen mit Behinderungen kommen darf. Sozial- und Gesundheitsleistungen müssen mit dem Lohn kombinierbar sein.