Impfplan für Risikogruppen konkretisiert, Hochrisikogruppen und Menschen mit Behinderungen in Phase 1
Nach Intervention des KOBV und des Österreichischen Behindertenrates wurde die Priorisierung für COVID-19-Impfungen aktualisiert und werden nun doch auch Menschen mit Behinderungen rascher berücksichtigt. So sollen Menschen mit Behinderungen, die von der Behindertenhilfe begleitet werden, sowie jene mit persönlicher Assistenz bereits in Phase 1 (Jänner/Februar 2021) geimpft werden. Auch Personal, das Menschen mit Behinderungen direkt unterstützt (z.B. mobile Pflege, Krankenpflege, 24-h-Pflege, persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen) soll in dieser Phase geimpft werden.
Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass vulnerable Gruppen zeitnah Zugang zu einer Corona-Schutzimpfung bekommen. Das Nationale Impfgremium hat seine aktualisierten Empfehlungen vorgelegt, die ich angenommen habe. Unser Ministerium arbeitet nun mit Hochdruck daran, diese im Rahmen unserer Impfstrategie umzusetzen und damit für besonders gefährdete Menschen, etwa Menschen mit schweren Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen oder Menschen über 80 schnell eine Impfung zu ermöglichen.“
Das Nationale Impfgremium hat eine Aktualisierung seiner medizinisch-fachlichen Priorisierungsempfehlung vorgelegt. Diese sieht eine weitere Konkretisierung vor. Darauf basierend wird auch die Impfstrategie des Gesundheitsministeriums entsprechend der logistischen Möglichkeiten angepasst. Demnach sollen in Phase 1 neben Menschen in Alten- und Pflegeheimen sowie Gesundheitspersonal auf COVID-Stationen sukzessive auch Menschen über 80, die zuhause leben, sowie Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen zu den Personen mit besonders hohem Risiko gehören (etwa Dialyse-PatientInnen), geimpft werden. Dies betrifft etwa auch Menschen mit einer schwerwiegenden Krebserkrankung, sofern für diese eine Impfung möglich ist, oder Personen mit fortgeschrittenem Bluthochdruck.
Menschen mit Behinderungen, die von der Behindertenhilfe begleitet werden, sowie jene mit persönlicher Assistenz werden ebenfalls in Phase 1 geimpft. Auch Personal, das Menschen direkt unterstützt (z.B. mobile Pflege, Krankenpflege, 24-h-Pflege, persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen), soll in dieser Phase geimpft werden. Der Impfstoff für diese Personengruppen soll in eigenen Impfstellen (beispielsweise in Krankenanstalten oder in Kooperation mit Gemeinden) bereitgestellt werden, noch bevor Impfstoffe flächendeckend bei Hausärztinnen und Hausärzten verfügbar sein können. In vielen Bundesländern wurden bereits erste Impfstellen installiert. Voraussetzung für die Durchführung dieser Strategie sind eine entsprechende Impfstoffverfügbarkeit und logistische Möglichkeiten.
Weitere Risikogruppen, wie etwa Menschen mit gut eingestelltem Diabetes, stellen eine sehr große Gruppe in der Bevölkerung dar, daher können hier erst im Februar genauere Angaben zum Zeitpunkt der Impfung gemacht werden, sobald eine entsprechende Menge an Impfdosen gesichert ist. Diese Personen sollen in erster Linie bei Hausärztinnen und Hausärzten bzw. bei regionalen Impfstellen geimpft werden und fallen in die Phase 2 (Februar bis April 2021).
Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Impfung auch für bereits von COVID-19 genesene Menschen. Solange es aber eine Impfstoffknappheit gibt, können jene Menschen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate eine COVID-19-Infektion hatten, nachgereiht werden.