Seit 1.7.2012 kontrollieren die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte staatliche und private Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder der Beschränkung der Freiheit kommen kann. Darüber hinaus überprüft bzw. besucht die Volksanwaltschaft Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen.
Zu diesem Zweck werden insgesamt sieben Kommissionen (sechs Regionalkommissionen und eine bundesweit tätige Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug) mit jeweils 8 nebenberuflich tätigen Mitgliedern gebildet, die bei Besuchen und Überprüfungen ihre fachliche Expertise der Volksanwaltschaft zur Verfügung stellen. Die Kommissionen sind unter Berücksichtigung der Geschlechterparität multi-ethnisch und multi-disziplinär und qualifizierten Menschen mit Behinderungen zusammengesetzt.
Mit 1.7.2021 hat eine Neubestellung von Kommissionsmitgliedern für drei bzw. sechs Jahre zu erfolgen.
Die Ausschreibung inkl. Anforderungsprofil für eine Tätigkeit in einer dieser Kommissionen ist auf www.volksanwaltschaft.gv.at abrufbar.
Ende der Bewerbungsfrist ist der 5. März 2021 (einlangend).