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Die neue Kommission im Bundesbehindertenbeirat

Der KOBV wirkt durch Präsident Franz Groschan aktiv in der neu geschaffenen Kommission mit und kann so die Expertise unseres Verbands noch besser zu den Entscheidungsträgerinnen und –trägern in der Politik bringen.

Eine bunt gemischte Gruppe Menschen, zwei Rollstuhlfahrerinnen im Vordergrund, steht in einem großen Raum mit Nussholzvertäfelung.
Die neu konstituierte Kommission im Bundesbehindertenbeirat. – (c) ÖBR / Mag.a Nicola Onome Sommer

Die Einrichtung der Kommission im Bundesbehindertenbeirat geht auf die Reform des Bundesbehindertengesetzes 2024 zurück (siehe Bundesbehindertengesetz § 8), die eine umfassende Stärkung der Rechte und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen vorsieht. Die Kommission besteht aus Mitgliedern des Beirats, darunter Vertreter:innen organisierter Menschen mit Behinderungen, organisierter Selbstvertreter:innen, der Bundesbehindertenanwältin sowie dem Vorsitzenden des Unabhängigen Monitoringausschusses. Die Kommission hat die Aufgabe, den Beirat bei der Wahrnehmung seiner zentralen Aufgaben in der Behindertenpolitik zu unterstützen. Zu ihren Hauptaufgaben zählen:

  1. Erstellung von Vorschlägen
    Die Kommission erarbeitet Vorschläge zu wichtigen Themen der Behindertenpolitik, insbesondere in Bezug auf die Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen sowie die Entwicklung von Empfehlungen. Diese Vorschläge werden dem Bundesbehindertenbeirat zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.
  2. Unterstützung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
    Die Kommission unterstützt den Bundesminister oder die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bei der Koordinierung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK. Dies schließt die Begleitung und Förderung inklusiver Strategien und Projekte ein.
  3. Mitwirkung an der Koordination behindertenpolitischer Maßnahmen
    Ein zentrales Anliegen der Kommission ist die Unterstützung der Bundesregierung bei der Koordinierung gesetzlicher und anderer Maßnahmen im Bereich der Behindertenpolitik, insbesondere im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung.

Unabhängigkeit und Arbeitsweise

Die Mitglieder der Kommission sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Dies gewährleistet eine objektive und unvoreingenommene Arbeit im Interesse der Menschen mit Behinderungen. Die Vorschläge der Kommission müssen vom Bundesbehindertenbeirat behandelt werden, was die enge Verzahnung der Arbeit beider Gremien sicherstellt.

Bei der konstituierenden Sitzung wurden Klaus Widl als Vorsitzender und Roswitha Schachinger als Vorsitz-Stellvertretende gewählt. Die gesamte Kommission setzt sich zusammen aus (in alphabetischer Reihung):

  • Mag. Bernhard Bruckner (Österreichischer Behindertenrat)
  • Petra Derler (IdEE Wien)
  • Assoz. Prof. Priv.-Doz. Mag. Dr. Elmar Wilhelm Fürst (Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs)
  • Oswald Föllerer (Selbstvertreter)
  • Franz Groschan (KOBV)
  • Mag. Helene Jarmer (Österreichischer Gehörlosenbund)
  • Hanna Kamrat (Lebenshilfe Österreich)
  • Rudolf Kravanja (ÖZIV)
  • Martin Ladstätter, MA (BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben)
  • Mag. Manuela Lanzinger (Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft)
  • Eva Leutner, MAS (pro mente austria)
  • Roswitha Schachinger (WAG Assistenzgenossenschaft) – Vorsitz Stellvertretung
  • Christina Schneyder, MSc (Dachverband berufliche Inklusion Austria)
  • Mag. Brigitte Slamanig (Österreichischer Schwerhörigenbund)
  • Klaus Widl (Club behinderter Menschen und ihrer Freunde) – Vorsitz
  • Dr. Markus Wolf (Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich)